REKLAMATIONSORDNUNG
PAR EXCELLENCE
Betreiber HANAH MARIAH s.r.o.
PRÄAMBEL
Ein geringfügiger Fehler im Gewebe, der gekennzeichnet und durch eine Zugabe von 10 cm Gewebe oder einen Abzug von 10 cm Gewebe ausgeglichen wird, gilt nicht als Reklamationsfehler.
Bitte prüfen Sie Ihre Ware bei Erhalt vor der Bearbeitung.
In keinem Fall besteht ein Anspruch auf Waren, die geschnitten oder anderweitig verändert wurden. Wir haften nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung oder Verwendung entstehen. Alle notwendigen Informationen zur Zusammensetzung und Wartung finden Sie im Katalog für jeden Artikel und in der Rubrik Wartung der Materialien.
Wir ersetzen defekte Waren kostenlos, sofern die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. In diesem Fall müssen Sie uns sofort nach Erhalt der Sendung unter unserer Telefonnummer kontaktieren.
1. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN
Die Rechte des Käufers aus der Haftung für die Verletzung des Kaufvertrags und der Haftung für Mängel an der Ware (nachstehend Reklamationen genannt) sind stets gemäß dieser Reklamationsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung geltend zu machen, die einen integralen Bestandteil des Kaufvertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer darstellt. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer in geeigneter Weise über den Inhalt des Reklamationsverfahrens zu informieren (Aushang im Geschäft, auf der Website des Unternehmens).
Stellt der Käufer bei Erhalt der Textilwaren fest, dass diese nicht mit dem Kaufvertrag übereinstimmen, oder tritt ein Mangel an den Textilwaren auf, kann der Käufer eine Reklamation beim Verkäufer einreichen.
Folgendes gilt nicht als Verletzung des Kaufvertrags oder als Mangel der Textilwaren und kann nicht reklamiert werden, wenn:
- die Veränderung der Eigenschaften der Textilwaren auf Verschleiß oder unsachgemäßen Gebrauch, Lagerung, unsachgemäße Eingriffe oder mechanische Beschädigungen zurückzuführen ist
- die Veränderung der Eigenschaften der Textilwaren auf eine unterlassene oder unsachgemäße Wartung zurückzuführen ist
- der Anspruch bezieht sich auf einen Mangel, für den ein niedrigerer Preis vereinbart wurde
- die Textilwaren sind innerhalb ihres Gebrauchswertes abgenutzt
2. WIE MAN WAREN REKLAMIERT
Der Käufer kann seine Reklamation am Sitz des Verkäufers, der auch der Geschäftssitz ist, einreichen.
Der Käufer sollte den Mangel unverzüglich nach seiner Feststellung reklamieren, bei meterlangen Textilien vor dem Zuschnitt.
Um einen Reklamationsantrag zu stellen, können Sie das Reklamationsformular verwenden, das Sie hier herunterladen können: REKLAMATIONSFORMULAR DE - REKLAMATIONSFORMULAR AT
Lässt die Art des Mangels des Materials seine Feststellung nicht zu, bevor das Textil verarbeitet wird, ist der Käufer verpflichtet, die weitere Verarbeitung unverzüglich nach Feststellung des Mangels einzustellen.
Wenn der Käufer die Textilien nach Feststellung des Mangels weiterverarbeitet und dabei größere Schäden verursacht, wird die Reklamation nicht anerkannt.
Die Reklamation wird auch dann nicht anerkannt, wenn der Käufer die Ware nach der Feststellung des Mangels weiter benutzt und einen größeren Schaden verursacht.
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Anwesenheit eines Reklamationsbeauftragten im Geschäft zu jeder Zeit während der Geschäftszeiten sicherzustellen.
Der Käufer ist verpflichtet, die Berechtigung seiner Forderung zu beweisen, d.h. Ort und Zeitpunkt des Kaufs sowie den Preis der gekauften Textilwaren nachzuweisen. Der Käufer hat dies durch einen Kaufbeleg oder andere glaubwürdige Mittel nachzuweisen.
Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die beanstandete Textilware in einem Zustand zur Reklamationsabwicklung übergeben wird, der den allgemeinen Hygienegrundsätzen entspricht. Andernfalls ist der Verkäufer berechtigt, die Bearbeitung der Reklamation zu verweigern. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Pflege (z.B. Waschen) von verschmutzten Textilwaren die Art des beanstandeten Mangels nicht verändert.
3. GARANTIEZEIT
Die Reklamationsfrist (Gewährleistungsfrist) beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Zeitpunkt des Erhalts der Ware durch den Käufer.
Das Recht auf Reklamation erlischt, wenn es nicht innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht wird.
Der Zeitraum vom Zeitpunkt der Reklamation bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer die Ware nach Abschluss der Reparatur übernehmen muss, ist nicht in die Gewährleistungsfrist einbezogen.
Wird die Textilware ersetzt, beginnt die Gewährleistungsfrist ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Ware neu zu laufen.
Die Gewährleistungsfrist ist nicht zu verwechseln mit der Lebensdauer der Textilwaren, d. h. der Zeitspanne, die sie bei ordnungsgemäßem Gebrauch und ordnungsgemäßer Pflege unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften, ihres Zwecks und der Intensität der Nutzung halten können.
4. BEARBEITUNG VON REKLAMATIONEN
Der Verkäufer ist verpflichtet, unverzüglich über die Berechtigung der Reklamation zu entscheiden, in komplizierteren Fällen innerhalb von 3 Arbeitstagen. Diese Frist umfasst nicht die Zeit, die für eine fachmännische Beurteilung des Mangels erforderlich ist.
Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine Bestätigung auszustellen, in der der Zeitpunkt und der Ort der Reklamation, die Merkmale des Mangels sowie die Art und Weise und die Frist für die Erledigung der Reklamation angegeben sind.
Die Beanstandung, einschließlich der Beseitigung des Mangels, muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Beanstandung erfolgen, es sei denn, der Käufer und der Verkäufer vereinbaren eine längere Frist. Nach Ablauf dieser Frist hat der Käufer die gleichen Rechte, als ob es sich um einen nicht behebbaren Mangel handeln würde.
Der Verkäufer ist berechtigt, selbst über die Reklamation zu entscheiden, und ist nicht verpflichtet, dem Ersuchen des Käufers nachzukommen, einen Dritten mit der Beurteilung der Berechtigung der Reklamation zu beauftragen.
Der Käufer darf die Ware nicht ohne Zustimmung des Verkäufers einem Dritten zur Reparatur überlassen. In diesem Fall verliert der Käufer das Recht auf kostenlose Reparatur.
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zu dem in der Reklamationsbestätigung angegebenen Termin abzunehmen. Holt der Käufer die Ware nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem angegebenen Datum ab und wurde er innerhalb dieses Zeitraums mindestens einmal zur Abholung aufgefordert, ist der Verkäufer berechtigt, über die Ware zu verfügen.
5. KOLLISION MIT DEM KAUFVERTRAG
Falls die Textilwaren bei der Übernahme durch den Käufer nicht dem Kaufvertrag entsprechen, hat der Käufer das Recht, die Waren vom Verkäufer kostenlos und unverzüglich in einen dem Kaufvertrag entsprechenden Zustand versetzen zu lassen, und zwar je nach Wunsch des Käufers entweder durch Austausch der Waren oder durch Nachbesserung.
Ist dies nicht möglich, kann der Käufer einen angemessenen Preisnachlass auf den Warenpreis verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Käufer von der Verletzung des Kaufvertrags wusste oder die Verletzung des Kaufvertrags verursacht hat.
Ein Widerspruch zum Kaufvertrag, der sich innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag des Empfangs der Waren herausstellt, gilt als bereits zum Zeitpunkt des Empfangs vorhanden, es sei denn, die Beschaffenheit der Textilwaren spricht dagegen oder das Gegenteil wird bewiesen.
6. ENTFERNBARE MÄNGEL
Mängel, deren Beseitigung das Aussehen, die Funktion und die Qualität der Textilwaren nicht beeinträchtigt und die Reparatur innerhalb der angegebenen Frist ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, sind entfernbare Mängel. Es ist Sache des Verkäufers, die Art des Mangels zu beurteilen.
In einem solchen Fall ist der Verkäufer verpflichtet, den Mangel kostenlos und unverzüglich zu beseitigen und die Ware nachzubessern.
Der Käufer kann nur dann Ersatz für die Ware verlangen, wenn dies in Anbetracht der Art des Mangels nicht unverhältnismäßig ist.
Ist dies nicht möglich, so kann der Käufer einen angemessenen Preisnachlass auf den Warenpreis verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten.
Tritt derselbe behebbare Mangel an der Textilware nach mindestens zwei vorangegangenen Reparaturen auf oder treten mindestens drei behebbare Mängel an der Textilware gleichzeitig auf, so hat der Käufer die gleichen Rechte wie bei einem unbehebbaren Mangel.
7. UNBEHEBBARE MÄNGEL
Mängel, die nicht beseitigt werden können und die die ordnungsgemäße Nutzung der Textilwaren verhindern, sind nicht behebbare Mängel.
In einem solchen Fall ist der Käufer berechtigt, den Austausch der Ware zu verlangen oder, falls dies nicht möglich ist, vom Vertrag zurückzutreten (der Käufer gibt die mangelhafte Ware zurück und erhält den Kaufpreis erstattet).
Bei anderen nicht behebbaren Mängeln der Ware, die ihre Nutzung nicht verhindern, hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Nachlass auf den Preis der Textilware.
8. ZU NIEDRIGEREN PREISEN VERKAUFTE WAREN
Waren mit Mängeln, die eine bestimmungsgemäße Verwendung nicht verhindern, dürfen nur zu niedrigeren Preisen verkauft werden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer mitzuteilen, dass das Produkt einen Mangel aufweist und um welchen Mangel es sich handelt. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel an der Ware, für die ein niedrigerer Preis vereinbart wurde.
Wenn die zu einem niedrigeren Preis verkaufte Ware einen versteckten Mangel aufweist, der ihre funktionelle Nutzung für den vorgesehenen Zweck verhindert, hat der Käufer das Recht, das Produkt gemäß den Artikeln 2, 3, 4, 5, 6 und 7 dieser Reklamationsordnung zu reklamieren.
Weist die zu einem niedrigeren Preis verkaufte Ware einen anderen, nicht behebbaren Mangel auf, der ihre Verwendung für den vorgesehenen Zweck nicht ausschließt, so hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass. Bei meterlangen Textilien hat der Käufer Anspruch auf eine kostenlose Zugabe von 10 cm Stoff für jeden Mangel oder auf eine Ermäßigung des Preises für den erforderlichen Meter Stoff um den Betrag, der dem Preis für 10 cm der Ware entspricht.
9. STREITBEILEGUNG
Lehnt der Verkäufer die Reklamation als unberechtigt ab oder kommt es während des Reklamationsverfahrens zu einem anderen Streitfall, ist der Käufer berechtigt, sich an einen Textilsachverständigen zu wenden und ein Gutachten über die Berechtigung der Reklamation einzuholen.
Sollte der Verkäufer das Gutachten des vorgenannten Sachverständigen nicht akzeptieren oder dem Verkäufer ein anderes Gutachten vorlegen, haben beide Parteien das Recht, das zuständige Gericht anzurufen.
Die Reklamationsordnung tritt in Kraft ab: 1. Januar 2021